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Psycho- was?

Sie oder Ihr Kind benötigen therapeutische Unterstützung? An welche Fachkräfte Sie sich wenden können, erfahren Sie hier.

Nur ein pubertäres Stimmungstief?

Das Leben bringt viele Heraus­for­de­rungen mit sich – auch für Familien. Die Sorge ist groß, wenn zum Beispiel das eigene Kind mit Stimmungsproblemen zu kämpfen hat.

Viele Eltern fragen sich dann, ob es sich bei dem Rückzug ihres Kindes um ganz normales pubertäres Verhalten handelt oder ob vielleicht mehr dahintersteckt und der Jugendliche an einer Depression leidet.

Auch Schulprobleme können den Alltag von Familien sehr belasten. Manche Kinder fallen durch Konzen­tra­tions­probleme auf. Die Spannbreite von psychischen Belastungen ist breit.

Wer hilft einem dabei, Möglichkeiten zur Bewäl­ti­gung zu erkunden und einen gesunden Umgang mit Trauer, Wut oder Angst zu lernen?

In solchen emotionalen Krisen wünschen sich viele Eltern, Kinder und Jugendliche Unterstützung, doch neben der Belastung der Krise, stellt sich nun auch die Frage, wer einem kompetent zur Seite stehen kann, um über die eigenen Gefühle und Sorgen zu sprechen. 

Oft finden sich Ratsuchende in einem „Hilfsangebot Dschungel“ wieder. Die Not ist groß und man wünscht sich nichts mehr als schnelle Hilfe von einer Fachperson.

Lassen Sie uns zusammen einen ersten Überblick gewinnen. Ganz vereinfacht gesagt, gibt es Therapeuten mit einer Approbation und Therapeuten mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Staatlich geprüfte Psychotherapeuten

Das Psychotherapeutengesetz von 1999 schützt die Berufsbezeichnungen Psycho­lo­gi­scher Psychotherapeut und Kinder- und Jugend­lichen­psycho­therapeut. Nur wer über eine Approbation verfügt, darf sich so nennen. Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ ist also rechtlich geschützt, dahingegen der Begriff „Psychotherapie“ nicht.

Psychotherapeuten verfügen über ein abgeschlossenes Studium (Psychologie bei den Psychologischen Psycho­thera­peuten, bei den Kinder- und Jugend­lichen­psycho­thera­peuten oft Pädagogik oder Psychologie). Im Anschluss an das Studium folgt eine mehr­jährige staatlich geprüfte Ausbildung. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten behandeln Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahren.

Ärztliche Psychotherapeuten

Ärztliche Psychotherapeuten haben nach einem Medizinstudium ihre Approbation erhalten und einen Facharzt für Psycho­soma­tische Medizin und Psychotherapie erworben. Ärzte, die in diesem Bereich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, tragen die Bezeichnung Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und- psychotherapie. Ärzte dürfen im Gegensatz zu Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugend­lichen­psychotherapeuten Medikamente verschreiben.

Therapeuten nach dem Heilpraktikergesetz

Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Diese Erlaubnis können Psychologen ohne zusätzliche Prüfung durch das Gesundheitsamt erhalten, wenn das Fach klinische Psychologie ein Teil ihrer Diplom- oder Masterprüfung war.

Wer über kein entsprechendes Studium verfügt, hat die Möglichkeit beim Gesundheitsamt eine schriftliche und mündliche Prüfung abzulegen. Eine Ausbildung wird empfohlen, ist jedoch keine Voraussetzung. Die Prüfung dient als Nachweis über ausreichende Kenntnisse.

Auf die Qualifikation achten

Neben der Entscheidung, sich Unterstützung zu suchen, muss also noch die Hürde ge­nommen werden, zu entscheiden, wer einem am besten helfen kann.

Ein hilfreicher An­sprechpartner ist hier auch der Kinderarzt, der kompetent bei der Ent­scheidungs­findung helfen kann.

Haben Sie einen Blick auf die Qualifikation des Therapeuten, damit Sie gut für sich entscheiden können, wer zu Ihnen passt und sie bestmöglich unterstützen kann.

Sie suchen einen Psychotherapeuten für Ihr Kind oder sich selbst?